Rechtsanwaltskanzlei Liebscher

Erstberatung

Bei Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB darf der Anwalt für ein erstes Beratungsgespräch nicht mehr als 249,90 € berechnen.

Dies entspricht einem (Beratungs-) Honorar von 190,00 € zuzüglich 20,00 € Auslagenpauschale und die darauf entfallende Umsatzssteuer (19%) in Höhe von 39,90 €.