Rechtsanwaltskanzlei Liebscher

Vollmacht

Die hier hinterlegte (Prozess-) Vollmacht soll es dem Mandanten insbesondere in eiligen Fällen ermöglichen, die (Blanko-) Vollmacht herunterzuladen, auszudrucken und unterzeichnet - im Original - an die Kanzlei zu senden.

(Prozess-) Vollmacht

Bitte beachten Sie, dass das anwaltliche Mandat erst durch die ausdrückliche Bestätigung der Mandatsübernahme durch Herrn Rechtsanwalt Liebscher zustande kommt. Die bloße Zusendung einer unterschriebenen (Prozess-) Vollmacht begründet kein Mandatsverhältnis.