Die hier hinterlegte (Prozess-) Vollmacht soll es dem Mandanten insbesondere
in eiligen Fällen ermöglichen, die (Blanko-) Vollmacht
herunterzuladen, auszudrucken und unterzeichnet - im Original - an die Kanzlei zu
senden.
(Prozess-) Vollmacht
Bitte beachten Sie,
dass das anwaltliche Mandat erst durch die ausdrückliche Bestätigung
der Mandatsübernahme durch Herrn Rechtsanwalt Liebscher zustande kommt.
Die bloße Zusendung einer unterschriebenen (Prozess-) Vollmacht begründet
kein Mandatsverhältnis.