Das Internetrecht (auch: Onlinerecht) befasst sich mit den
rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internet einher
gehen. Es stellt hierbei kein eigenes Rechtsgebiet dar, sondern ist die
Schnittstelle aller Rechtsgebiete im Bereich des Internet.
Gerade in Rechtsfällen aus dem Bereich des Internetrechts, als einem
der ständigen Rechtsfortbildung unterworfenem Rechtsgebiet, ist
stete Aktualität Voraussetzung für die zielgerichtete, erfolgreiche,
anwaltliche Tätigkeit.
Aus diesem Grund halte ich meinen Wissenstand stets auf dem aktuellsten
Stand, um meinen Mandanten in allen diesbezüglichen
Rechtsstreitigkeiten beizustehen.