Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, so kann bei geringem
Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.
In diesem Fall werden die Kosten der Prozessführung ganz oder teilweise
vom Staat getragen. Die prozessführende Partei hat allerdings ihr
Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist. Zum Vermögen zählt auch
ein zu erwartender Anspruch auf Prozesskostenvorschuss oder ein
Anspruch auf Versicherungsschutz.
Prozesskostenhilfe-Voraussetzungen
Damit niemals mutwillig auf Kosten der Allgemeinheit Prozesse
angestrebt werden, wird die Prozesskostenhilfe nur gewährt, wenn
bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die beabsichtigte
Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung muss hinreichende Aussicht auf
Erfolg bieten. Zudem darf der Antragsteller selbst persönlich
sowie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, den Prozess zu führen.
Wie erhält man Prozesskostenhilfe?
Man muss beim Prozessgericht einen Antrag stellen, in dem der Streit
unter Angabe aller Beweismittel dargestellt wird. Das Gericht prüft
dann vorab, ob die Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg hat. Dem Antrag
ist eine „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnisse“ sowie entsprechende Belege beizufügen.
Achtung:
Bei Rechtsbehelfen, die innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt
werden müssen, ist auch die Erklärung zur Prozesskostenhilfe innerhalb
dieser Frist abzugeben.